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Petra Fischer tritt von Ihrem Amt als stellv. Ortsvorsteherin zurück

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Aus der ARZ vom 05.01.2012

SPD kritisiert Teilhaushalt-Taktik
Zusenhofener hätten sich im Vorfeld der Entscheidung Gespräche gewünscht / Informationsfluss bemängelt

Die Zusenhofener SPD-Ortschaftsrätin Petra Fischer hat Konsequenzen aus dem Streit um die Abschaffung des Teilhaushaltes gezogen. Sie steht nicht mehr als Ortsvorsteher- Stellvertreterin zur Verfügung.
VON PETER MEIER
Oberkirch-Zusenhofen.
Die Entscheidung der Stadtverwaltung, künftig keinen Teilhaushalt für Zusenhofen mehr auszuweisen, hat auch die SPD-Mitglieder in einer Versammlung im Dezember beschäftigt. Als Konsequenz dieses Vorgehens, über das Ortsvorsteher Peter Müller in verwaltungsinternen Vorgesprächen frühzeitig informiert gewesen sei, hatte SPD-Ortschaftsrätin Petrta Fischer Ende November ihr Amt als Ortsvorsteher-Stellvertreterin niedergelegt.
»Ich sehe einfach keine Grundlage mehr für eine ver-
trauensvolle Zusammenarbeit«, betonte Petra Fischer. Schon vor der Entscheidung zur Abschaffung des Teilhaushalts hatte der Informationsfluss zum Ortschaftsrat aus ihrer Sicht nicht immer funktioniert.
So erfuhr das Gremium den Termin der Informationsveranstaltung zur Umfahrung Zusenhofen zuerst aus einer Sitzung des Ortschaftsrates Stadelhofen. Und die Ursachen und Umstände im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Abteilungskommandant Franz Huber und weiterer Mitglieder der Wehr wurden erst erläutert, nachdem aus dem Ortschaftsrat nachgefragt worden war.
Nachdem Petra Fischer ihren Rücktritt erklärt hatte, gab es zwar ein Gesprächsangebot des Ortsvorstehers, das kam aber so kurzfristig (von Mittwochmittag auf Donnerstagabend), dass der Termin nicht wahrgenommen werden konnte.

Zum Auftakt der Mitgliederversammlung zeigte auch der Ortsvereinsvorsitzende Wolfgang Lacherbauer kein Verständnis für die »diktatorische« Entscheidung des Oberbürgermeisters. Statt die Abschaffung des Teilhaushalts zu verkünden, wäre es angemessen gewesen, mit dem Ortschaftsrat ein Gespräch zu diesem Thema zu führen. Dieser Meinung schloss sich auch Petra Fischer an.
Die Absicht, künftig auf den Teilhaushalt zu verzichten, war den Ortschaftsräten wenige Tage zuvor mitgeteilt worden und auch in einem Presseartikel zu lesen. Neun Ortschaftsräte konnten laut Fischer das Vorgehen der Stadt nicht akzeptieren, lediglich der Ortsvorsteher habe das Procedere in Ordnung gefunden.
Der Teilhaushalt, der 37 Jahre lang Bestand hatte und eine gute Grundlage für die örtliche Entwicklung dargestellt habe, sei nun einfach vom Tisch gewischt worden, bedauerte Fischer. Manche Dinge, wie die Fortschreibung des örtlichen Schuldenstands, seien nach dem neuen Haushaltsrecht nicht mehr möglich, das sei bekannt.
Im Hinblick auf den Finanzhaushalt hätte vielleicht ein Kompromiss erzielt werden können, mit dem alle hätten leben können, beispielsweise im Hinblick auf ein Investitionsbudget. In diesem Zusammenhang ging Fischer noch einmal konkret auf den Eingliederungsvertrag ein. Er wurde im Geiste der Gleichberechtigung und der Vertragstreue geschlossen, heißt es dort. Auftretende Fragen seien in diesem Geiste gütlich zu klären.

HINTERGRUND

Die Eingemeindung und der Teilhaushalt: »Es gab eine klare Zusage«

Den Ablauf der Ereignisse vor der Eingemeindung rief Petra Fischer in Erinnerung. Die Bevölkerung von Zusenhofen tendierte damals eher nach Appenweier als nach Oberkirch. Kritik der Zusenhofener Gemeinderäte galten damals dem Text der Eingliederungsvereinbarung, weil da die Frage der künftigen Verwendung von Gewerbe-und Grundsteuereinnahmen aus Zusenhofen nicht klar geregelt war.
Vor allem August Kranz als damals größter Gewerbesteuerzahler forderte eine Klarstellung. Diese kam in Form eines Flugblatts vom 15. Juni 1973, von Bürgermeister Erwin Braun gezeichnet und in der Ortschronik von Zusenhofen im Wortlaut nachzulesen. Es sei nicht wahr, versichert Braun in einer weiteren Erklärung, dass alle Einnahmen nach Oberkirch gehen. Wer das behauptet, lüge oder verstehe die Eingliederungsvereinbarung nicht. Vielmehr habe der Gemeinderat der Stadt Oberkirch einstimmig eine Zusatzvereinbarung beschlossen, nach der die Gewerbe-und Grundsteuereinnahmen aus Zusenhofen
im Teilhaushalt für Investitionen in Zusenhofen zu verwenden sind.
Wenige Tage später hatte der Gemeinderat Zusenhofen über die Eingliederungsvereinbarung zu entscheiden. Nicht zuletzt aufgrund der schriftlichen Zusatzvereinbarung und im Vertrauen auf die darin enthaltenen klaren Zusagen habe sich das Gremium für die Eingliederung nach Oberkirch entschieden, so Fischer.
Genau hiervon wolle die Stadtverwaltung heute nichts mehr wissen. Sie beruft sich auf die Auskunft
des Regierungspräsidiums. Dessen Erkenntnis: Es fände sich kein Hinweis darauf, dass diese Erklärung im Zusammenhang mit der Eingliederung eine Rechtswirkung hat. »Es gab aber eine klare Zusage«, betont Petra Fischer. Der Gemeinderat Zusenhofen habe offensichtlich den Aussagen von Erwin Braun und dem Beschluss des Gemeinderats Oberkirch geglaubt und auf das gegebene Wort vertraut, ohne die Zusatzvereinbarung als Bestandteil des Eingliederungsvertrags schriftlich bestätigen zu lassen. m